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Solaranlage Mehrfamilienhaus
Voll integrierte PV-Lösung · alles aus einer Hand

günstiger Ökostrom
vom eigenen Dach

PV-Strom für Ihr Gebäude. Optional mit Reststromlieferung oder integrierten Ladesäulen — Sie stellen das Dach, fei kümmert sich um den Rest.

Projekt anfragen Beide Modelle im Vergleich
0
Mitglieder
0 kWp
Projektiert
0 Ladesäulen
Gebaut
Scroll

Unser Angebot

Komplettlösung —
alles aus einer Hand

Wir bauen die PV-Anlage und beliefern Sie mindestens mit Solarstrom vom eigenen Dach. Auf Wunsch ergänzen wir grüne Reststromversorgung und Ladeinfrastruktur — vom ersten Gespräch bis zum Betrieb über 20 Jahre, alles aus einer Hand.

Unsere Leistungen — sechs Bereiche, eine Verantwortung: Wartung, Projektierung, Finanzierung, Installation, Betreiberpflichten, Energieversorgung
Optional

Reststromlieferung

Wenn die Sonne nicht scheint, übernehmen wir auch die Reststromversorgung. Ihre Bewohner haben einen einzigen Vertrag, eine einzige Rechnung — kein Wechsel zwischen Anbietern.

Mieterstrom
Optional

Ladeinfrastruktur

E-Auto-Ladesäulen für Bewohner, Mitarbeiter oder öffentlich zugänglich — direkt mit der PV-Anlage gekoppelt oder netzbetrieben. Wir planen, finanzieren, installieren und betreiben.

Bereits 14 Ladesäulen von fei gebaut

Bereit für Ihre individuelle Lösung?

In der kostenlosen Erstberatung definieren wir, welches Modell für Ihr Gebäude wirtschaftlich ist und wie das Paket konkret aussieht.

Projekt anfragen

Referenzen

Erfolgreiche Projekte
von fei

PV-Anlage Mieterstrom Erlangen
Mieterstrom · § 42a
Projekt 01

PSD Bank Nürnberg eG
Erlangen, Allee am Röthelheimpark

Ein industrielles Mieterstromprojekt mit 2 Einheiten. Vollversorgung mit PV- und Reststrom — Planung, Projektierung, Finanzierung und Bau innerhalb von 4 Monaten. Inbetriebnahme 07/2026.

99 kWp
Anlagengröße
2 WE
Wohneinheiten
4 %
Rendite p.a.
Mieterstrom · § 42a
Projekt 02

Sparkasse Bamberg
Parkhaus Nordostpark

Industrielles Mieterstromprojekt mit Betrieb von 12 Ladesäulen und Allgemeinstrom. Vollversorgung mit PV- und Reststrom. Anlagenerweiterung und zusätzliche Ladepunkte möglich.

60 kWp
Anlagengröße
12 Ladesäulen
1 Parkhaus
3–5 %
Rendite p.a.
Mieterstrom Parkhaus Bamberg
Mieterstrom · § 42a
Projekt 03

Gewobau Bamberg
Ärztehaus Scheßlitz

Gemeinschaftspraxis, Physiotherapie, Logopädie und Hörstudio in einem Gesundheitshaus — zusätzlich zur PV-Anlage entstehen 2 öffentliche Ladesäulen für E-Autos. Voollversorgung mit PV- und Reststrom

65 kWp
Anlagengröße
4 WE
+ 2 Ladesäulen
4 %
Rendite p.a.
GGV Ärztehaus Scheßlitz
GGV Sparkasse Bischberg
GGV · § 42b
Projekt 04

Sparkasse Bamberg
Filiale Bischberg

Eine Bankfiliale mit 3 darüber liegenden Wohneinheiten. Alle Beteiligten profitieren durch günstigen Strom vom eigenen Dach — egal ob Bank oder Privatwohnung. Teilversorgung mit PV-Strom

30 kWp
Anlagengröße
4 WE
Wohneinheiten
4 %
Rendite p.a.

So funktioniert's

In 4 Schritten zum
Projekt mit fei

Der Ablauf ist bei Mieterstrom und GGV nahezu identisch — fei begleitet Sie von der ersten Analyse bis zum laufenden Betrieb.

1

Erstberatung & Wirtschaftlichkeitsanalyse

Wir analysieren Ihr Gebäude und Dachflächenertrag, prüfen Förderfähigkeit und besprechen das passende Modell. Setzen Sie das Projekt ir uns um, sind Potenzialanalyse und Wirtschaftlichkeitsrechnung kostenlos.

2

Beschluss, Verträge & Anträge

Bei WEGs bereiten wir die Beschlussvorlage vor, bei Vermietern die Mieter­kommunikation. fei stellt alle Verträge auf und beantragt Förderungen, Mieterstromzuschlag und Netzanschluss.

3

Installation & Inbetriebnahme

Unsere Partnerunternehmen installieren die PV-Anlage. fei koordiniert Messkonzept, Netzanschluss, Marktstammdaten-Registrierung und alle behördlichen Prozesse bis zur Abnahme.

4

Betrieb, Abrechnung & Einnahmen

fei übernimmt Monitoring, monatliche Abrechnung mit den Bewohnern, Einspeiseabrechnung und Wartungskoordination. Sie erhalten Dachpacht und Gewinnbeteiligung.

Vorteile

Ein Gewinn für
alle Beteiligten

Egal ob Mieterstrom oder GGV — beide Modelle schaffen Mehrwert für Eigentümer, Bewohner und Klima.

Günstiger Strom

Bewohner

Bewohner zahlen garantiert weniger als beim örtlichen Grundversorger — beim Mieterstrom gesetzlich gedeckelt auf max. 90 % des Grundversorgungstarifs, bei der GGV durch direkten Bezug ohne Netzentgelte.

Einnahmen

Eigentümer

Dachpacht und Gewinnbeteiligung schaffen Einnahmen über 20–25 Jahre — unabhängig vom Energiemarkt. Beim Mieterstrom zusätzlich der staatlich garantierte Mieterstromzuschlag.

Kein Aufwand

Hausverwaltung

Unser "Hausverwaltugs-Kit" beinhaltet alle wichtigen Informationen, Dokumente und Beschlussvorlagen. Sie liefern eine Kontaktliste, fei kümmert sich um den Rest.

Wertsteigerung

Eigentümer

Eine PV-Anlage mit lokaler Stromversorgung verbessert den Energieausweis, erfüllt ESG-Kriterien und erhöht die Marktattraktivität Ihrer Immobilie — ein klarer Vorteil bei Finanzierung oder Verkauf.

Ein Ppartner

Eigentümer

fei übernimmt Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb, Monitoring, Abrechnung und Wartung. Sie stellen das Dach zur Verfügung — wir kümmern uns um den Rest.

Nachhaltigkeit

Alle

Jede Anlage spart Tonnen CO₂ pro Jahr. Lokale Erzeugung, lokaler Verbrauch — Solarstrom vom Dach direkt in die Steckdose, ohne lange Transportwege.

Live Dashboard

fei Energie in Zahlen

LIVE
Installierte Leistung
0 kWp
Gesamte Erzeugungsleistung · 4 Projekte
+ 500 kWp in Planung
Erzeugungsprofil – letzte 12 Stunden kWh/h
06:0009:0012:0015:0018:00
Mitglieder
0
↑ 90 in 2026
Installiert
0 kWp
4 Projekte
CO₂ gespart
0 t
seit Gründung
In Pipeline
0 kWp
5 Projekte geplant
Beispiel: 40 Wohneinheiten in Bamberg
0 %
Rendite p.a.
0 €
Ersparnis p.a.
0 Jahre
Planungssicherheit
Projektanfrage stellen

Die zwei Modelle

Mieterstrom oder
GGV?

Zwei rechtlich unterschiedliche Wege zum gleichen Ziel: Solarstrom vom eigenen Dach direkt an die Bewohner liefern. Hier erklären wir, wie beide Modelle funktionieren.

§ 42a EnWG · seit 2017 erprobt

Mieterstrom

Beim Mieterstrommodell betreibt der Anlagenbetreiber eine PV-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes und liefert den erzeugten Strom direkt an die Mieter im Gebäude.

Der Anlagenbetreiber ist gleichzeitig Reststromlieferant: Er schließt mit jedem teilnehmenden Mieter einen Gesamtvertrag, rechnet den Strom ab und kümmert sich um die Reststromversorgung. Für den gelieferten Mieterstrom erhält er den Mieterstromzuschlag vom Netzbetreiber — eine staatlich garantierte Förderung on top zur EEG-Einspeisevergütung.

Der Mieterstrompreis ist gesetzlich gedeckelt: maximal 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet.

Einzelvermieter Mieterstromzuschlag Erprobt seit 2017
Grundmodell Mieterstromlieferung
§ 42b EnWG · EEG 2023

GGV

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung -kurz GGV- ist ein seit 2023 im EEG verankertes Modell: Eine PV-Anlage versorgt mehrere Wohneinheiten in einem Gebäude direkt mit Solarstrom — ohne separate Netzanschlüsse je Einheit.

Der erzeugte Strom wird über einen virtuellen Zählpunkt bilanziell auf die Teilnehmer aufgeteilt. Anders als beim Mieterstrom ist der Anlagenbetreiber kein Reststromlieferant — die Bewohner behalten ihren bestehenden Stromvertrag und beziehen zusätzlich GGV-Strom.

Überschüsse fließen ins öffentliche Netz und werden über die EEG-Einspeisevergütung vergütet. Das Ergebnis: günstigerer Ökostrom für alle Beteiligten.

WEGs & Genossenschaften Virtueller Zählpunkt Mehrere Eigentümer möglich
GGV Systemübersicht

Unsicher, welches Modell zu Ihnen passt?

In der kostenlosen Erstberatung analysieren wir Ihre Situation und empfehlen das passende Modell — inklusive Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Erstberatung anfragen

FAQ

Häufig gestellte
Fragen

Beim Mieterstrom (§ 42a EnWG) ist fei gleichzeitig PV- und Reststromlieferant und schließt direkte Verträge mit Ihren Mietern. Das Modell ist seit 2017 etabliert und für Einzelvermieter ideal. Die GGV (§ 42b EnWG) basiert auf einem virtuellen Zählpunkt und ist seit 2023 möglich — sie ist flexibler und passt besser für WEGs, Genossenschaften oder die Versorgung mehrerer Gebäude. Welches Modell wirtschaftlich besser ist, hängt von Eigentümerstruktur und Verbrauchsprofil ab.
Faustregel: Ein Eigentümer, ein Gebäude → meist Mieterstrom. Mehrere Eigentümer (WEG, Baugenossenschaft) oder Verteilung über mehrere Gebäude → meist GGV. In der kostenlosen Erstberatung analysieren wir Ihre Situation und empfehlen das passende Modell — inklusive Wirtschaftlichkeitsrechnung für beide Varianten.
Der Mieterstromzuschlag ist eine staatliche Förderung beim Mieterstrommodell (§ 42a EnWG): fei erhält ihn als Anlagenbetreiber zusätzlich zur EEG-Einspeisevergütung für jeden direkt an Mieter gelieferten kWh. Er beträgt aktuell je nach Anlagengröße zwischen ca. 1,6 und 2,6 Ct/kWh. Bei der GGV gibt es diesen Zuschlag nicht — dort wirtschaftet das Modell über die direkte Stromlieferung und die EEG-Vergütung für Überschüsse.
Nein. Sowohl beim Mieterstrom als auch bei der GGV ist die Teilnahme freiwillig. Nicht teilnehmende Bewohner behalten ihren bisherigen Stromvertrag — ohne Nachteil. Aufgrund der Kostenersparnis nehmen erfahrungsgemäß zwischen 60 und 90 % der Bewohner das Angebot an.
Ja — sowohl für die GGV als auch für ein Mieterstromprojekt in einer WEG ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung notwendig. fei bereitet die komplette Beschlussvorlage inkl. Wirtschaftlichkeitsrechnung und technischer Dokumentation vor. Bei Baugenossenschaften klären wir gemeinsam, welche Gremien zustimmen müssen, und begleiten Sie bei der Mitgliederkommunikation.
Die Anlage wird von fei finanziert und gebaut — Sie stellen lediglich die Dachfläche zur Verfügung und erhalten Dachpacht plus Gewinnbeteiligung, ohne eigenes Kapital einzusetzen. Alternativ können Sie als Eigentümer mitfinanzieren und über ein verzinstes Nachrangdarlehen doppelt profitieren. Beide Modelle besprechen wir in der kostenlosen Erstberatung.
Überschüssiger Strom — also alles, was nicht direkt von den Bewohnern verbraucht wird — wird bei beiden Modellen ins öffentliche Netz eingespeist und über die gesetzliche EEG-Einspeisevergütung vergütet. Damit ist jeder erzeugte kWh wirtschaftlich sinnvoll verwertet.
Vom Erstgespräch bis zur Inbetriebnahme dauert ein typisches Projekt 4–8 Monate. Der größte Zeitblock entfällt auf die Genehmigungsverfahren beim Netzbetreiber (ca. 2–4 Monate). Bei GGV-Projekten mit WEG-Beschluss kann sich der Zeitraum durch das Beschlussverfahren leicht verlängern. Die eigentliche Installation dauert meist nur wenige Tage.
fei übernimmt die komplette Verwaltung bei Bewohnerwechseln. Der Vertrag endet automatisch beim Auszug, dem Nachmieter wird das Modell neu angeboten. Der nicht genutzte Strom fließt in der Zwischenzeit ins Netz und wird regulär vergütet — für Sie entsteht kein Ausfall.

Jetzt starten

Günstiger Ökostrom für
Ihr Gebäude.

Kostenlose Erstberatung, Empfehlung des passenden Modells, alles aus einer Hand. Sprechen Sie uns an — wir melden uns schnellstmöglich.

Projekt anfragen info@fei-eg.de
Erprobt seit 2017
Kostenlose Erstberatung
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